Lernende eines Brückenangebotes haben Anspruch auf 5 - 6 Wochen Ferien. Die unterrichtsfreie Zeit während den Schulferien muss teilweise für Schnupperlehren und individuelles Lernen eingesetzt werden. Keine Jokertage, Gesuche um Ferienverlängerungen werden nicht bewilligt! Vor gesetzlichen Feiertagen wird der Unterricht um 16.00 Uhr eingestellt.